I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigentümer eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks. Das Gebäude war in den Jahren 1969/1970 errichtet worden. Die in dem Haus befindlichen Wohnungen wurden als grundsteuerbegünstigt anerkannt. Der Einheitswert wurde erstmals auf den 1. Januar 1974 auf 67 100 DM festgestellt (Bescheid vom 23. August 1974).
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