FG Niedersachsen - Urteil vom 28.05.2003
1 K 117/02
Normen:
BewG § 2 Abs. 1 Satz 3 ; BewG § 2 Abs. 1 Satz 4 ; BewG § 9 Abs. 2 Satz 3 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1284

Einheitsbewertung; Grundsteuermessbetrag; Grundstücksbegriff; Wirtschaftsgebäude; Wirtschaftliche Einheit - Nach Umbau der Wirtschaftsgebäude eines Hofes zu Wohnungen bildet jedes Gebäude für sich eine wirtschaftliche Einheit

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.05.2003 - Aktenzeichen 1 K 117/02

DRsp Nr. 2003/10380

Einheitsbewertung; Grundsteuermessbetrag; Grundstücksbegriff; Wirtschaftsgebäude; Wirtschaftliche Einheit - Nach Umbau der Wirtschaftsgebäude eines Hofes zu Wohnungen bildet jedes Gebäude für sich eine wirtschaftliche Einheit

1. Es entspricht nicht der Verkehrsauffassung, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff und den Begriff des Grundstücks als wirtschaftliche Einheit gleichzusetzen. 2. Wird das Wirtschaftsgebäude einer ehemaligen Hofstelle, auf der sich auch Scheune und Schafstall befinden, zu Wohnungen umgebaut, bildet jedes Gebäude für sich eine wirtschaftliche Einheit. 3. Ein früher bestehender Funktionszusammenhang ist mit der Einstellung des landwirtschaftlichen Betriebes verloren gegangen.

Normenkette:

BewG § 2 Abs. 1 Satz 3 ; BewG § 2 Abs. 1 Satz 4 ; BewG § 9 Abs. 2 Satz 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob die Gebäude einer ehemaligen Hofstelle eine wirtschaftliche Einheit bilden und im Ertrags- oder im Sachwertverfahren zu bewerten sind.

Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks B. 2 in G. Dieses Grundstück liegt rund 2,5 km von der Ortslage G. entfernt in einer Wald- und Wiesengegend. Die Grundstücksfläche beträgt 10.527 qm. Unmittelbar angrenzend befindet sich der Bauernhof B. 1, ansonsten ist die Umgebung unbebaut.