BFH - Urteil vom 21.01.2004
II R 4/02
Normen:
BewG § 21 Abs. 2 S. 1 § 95 § 106 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 921
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 11.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 4759/01

Einheitswert - abweichendes Wj

BFH, Urteil vom 21.01.2004 - Aktenzeichen II R 4/02

DRsp Nr. 2004/5941

Einheitswert - abweichendes Wj

1. Für Betriebe, die regelmäßig jährliche Abschlüsse auf einen anderen Tag als den Schluss des Kj machen, kann auf Antrag zugelassen werden, dass der Feststellung des Einheitswerts des BV der Schluss des Wj, das dem Feststellungszeitpunkt vorausgeht, zu Grunde gelegt wird. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, sind die Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt, d. h. die Verhältnisse zu Beginn des Kj maßgebend.2. Die Verweisung auf den Beginn der Kj gilt ab 1993 in der Folge der Reform der Einheitsbewertung des BV ab 1993 für Fälle nach § 106 Abs. 3 BewG ins Leere. Die Regelungslücke ist im Wege der teleologischen Extension dahingehend zu schließen, dass die in § 106 Abs. 3 BewG vorgesehene Rechtsfolge nicht nur auf Antrag, sondern regelmäßig eintritt.

Normenkette:

BewG § 21 Abs. 2 S. 1 § 95 § 106 ;

Gründe: