I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Eigentümerin eines im Beitrittsgebiet gelegenen, bebauten Grundstücks. Das 1982 errichtete Gebäude enthält 66 Wohneinheiten (Nutzfläche 4 544,16 qm), von denen seit 1990 eine Einheit (101,67 qm) und 1991 eine weitere Einheit (70 qm) zu gewerblichen Zwecken als Arztpraxis vermietet wurden.
Nach Ablauf des zehnjährigen Befreiungszeitraums nach §
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