I. Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) ist Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der A-GmbH im Aufbau (im Folgenden: GmbH i.A.). Das Gesamtvollstreckungsverfahren war am 10. Dezember 1991 eröffnet worden; der Prüfungstermin fand am 25. März 1992 statt.
Durch Vermögenszuordnungsbescheid der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben vom 18. Dezember 1995 wurde der GmbH i.A. ein Grundstück zugeordnet. Der Übergang des Grundstücks erfolgte gemäß § 11 Abs. 2 des Treuhandgesetzes vom 17. Juni 1990 (Gesetzblatt der DDR I 1990, 300) mit (Rück-) Wirkung zum 1. Juli 1990.
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