FG Saarland - Urteil vom 04.03.2004
2 K 325/00
Normen:
BewG § 19 Abs. 3 Nr. 2 § 22 Abs. 2 ; AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 1 § 182 Abs. 2 ;

Einheitswertbescheid des Voreigentümers wirkt auch gegenüber dem Einzelrechtsnachfolger; Einheitswertbescheide vom 5. Juli 2000

FG Saarland, Urteil vom 04.03.2004 - Aktenzeichen 2 K 325/00

DRsp Nr. 2004/11012

Einheitswertbescheid des Voreigentümers wirkt auch gegenüber dem Einzelrechtsnachfolger; Einheitswertbescheide vom 5. Juli 2000

Der Einzelrechtsnachfolger des Voreigentümers eines Grundstücks kann mit der Anfechtung des Einheitswertbescheids, der die Zurechnungsfortschreibung zum Gegenstand hat, nicht eine Änderung des gegenüber dem Voreigentümer unanfechtbar festgestellten Einheitswerts erreichen. Denn der Einheitswertbescheid wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, auf den der Gegenstand der Feststellung nach dem Feststellungszeitpunkt mit steuerlicher Wirkung übergeht.

Normenkette:

BewG § 19 Abs. 3 Nr. 2 § 22 Abs. 2 ; AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 1 § 182 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit zweier Einheitswertbescheide, die der Beklagte gegenüber den Klägern erlassen hat.