Der Bescheid über den Einheitswert des Grundbesitzes auf den 1. Januar 2003 vom 19. Mai 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. Januar 2006 wird mit der Maßgabe geändert, dass für das Gebäude/den Gebäudeteil 4 (Nummer 3 im Lageplan) ein Gebäudewert von 0 DM angesetzt wird.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
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