FG München - Urteil vom 24.07.2018
2 K 493/17

Einkommen; Rentenversicherung; Beitragspflicht; Rente; Altersrente; Versicherungsvertrag; Leistungen; Versicherung; Versicherungsschein; Arbeit; Doppelbesteuerung; Revision; Beitragsbefreiung; Gewerbebetrieb; Vermietung und Verpachtung; gesetzliche Regelung; Schadensersatz; Vergleich; Gleichbehandlungsgrundsatz; Lebensversicherung; Berechnung; Tod des Versicherten

FG München, Urteil vom 24.07.2018 - Aktenzeichen 2 K 493/17

DRsp Nr. 2019/7883

Einkommen; Rentenversicherung; Beitragspflicht; Rente; Altersrente; Versicherungsvertrag; Leistungen; Versicherung; Versicherungsschein; Arbeit; Doppelbesteuerung; Revision; Beitragsbefreiung; Gewerbebetrieb; Vermietung und Verpachtung; gesetzliche Regelung; Schadensersatz; Vergleich; Gleichbehandlungsgrundsatz; Lebensversicherung; Berechnung; Tod des Versicherten

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Entscheidungsgründe

I.

Die verheirateten Kläger wurden in den Streitjahren 2013 und 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der 1966 geborene Kläger erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte aus einer abgekürzten Leibrente (Berufsunfähigkeitsrente). Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.