FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27.08.1997 1 K 164/96
Fundstellen:
EFG 1998, 111
Einkommensgrenze für Kindergeld bei behinderten Kindern
FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 27.08.1997 - Aktenzeichen 1 K 164/96
DRsp Nr. 2001/2948
Einkommensgrenze für Kindergeld bei behinderten Kindern
1. Hat ein behindertes, volljähriges Kind Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung seines Lebensunterhalts bestimmt oder geeignet sind, von mehr als DM 12.000 im Kalenderjahr (in 1998 DM 12.360), ist nicht davon auszugehen, daß das Kind außerstande ist, sich selbst finanziell zu unterhalten.2. Zu den eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes gehört auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente einschließlich der vom Träger einbehaltenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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