Einkommensgrenze für Kindergeld und Kinderfreibetrag
FG Niedersachsen, vom 15.04.1997 - Aktenzeichen VII 614/96 Ki
DRsp Nr. 2001/3143
Einkommensgrenze für Kindergeld und Kinderfreibetrag
Befindet sich ein über 18 Jahre altes Kind während des gesamten Kalenderjahres in Berufsausbildung und übersteigen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von DM 12.000, so ist der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag auch für die Kalendermonate ausgeschlossen, in denen die Einkünfte und Bezüge den Betrag von DM 1.000 (= 1/12 der Einkommensgrenze) nicht überschreiten.
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