Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Abfindungszahlung eines luxemburgischen Arbeitgebers an einen nichtselbständig in Luxemburg tätigen Arbeitnehmer in die Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer einzubeziehen ist.
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