FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.11.2021
1 K 2222/18
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2022, 577
IStR 2022, 210

Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von Abfindungszahlungen eines Arbeitgebers aus EU-Ausland an nichtselbstständig dort tätigen Arbeitnehmer

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.11.2021 - Aktenzeichen 1 K 2222/18

DRsp Nr. 2022/3747

Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von Abfindungszahlungen eines Arbeitgebers aus EU-Ausland an nichtselbstständig dort tätigen Arbeitnehmer

1. Durch die KonsVerLUXV vom 9.7.2012 (BGBl I 2012, 1484) wurden die in der Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 7.9.2011 (BStBl I 2011, 853) zu Abfindungen enthaltenen Regelungen nicht rechtswirksam in innerstaatliches Recht überführt2. Abfindungen in Folge einer Kündigung und/oder eines Sozialplans sind im Wohnsitzstaat und entgegen den Regelungen in der Verständigungsvereinbarung nicht im Tätigkeitsstaat zu besteuern

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Abfindungszahlung eines luxemburgischen Arbeitgebers an einen nichtselbständig in Luxemburg tätigen Arbeitnehmer in die Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer einzubeziehen ist.