FG Hessen - Urteil vom 15.07.2021
7 K 603/19
Normen:
EStG § 9 Abs. 4;

Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von Fahrtkosten für Fahrten zu Tätigkeits- bzw. Auswärtsstätte

FG Hessen, Urteil vom 15.07.2021 - Aktenzeichen 7 K 603/19

DRsp Nr. 2022/3540

Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von Fahrtkosten für Fahrten zu Tätigkeits- bzw. Auswärtsstätte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Fahrtkosten als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 4 EStG bzw. als Fahrten zu einer Auswärtsstätte.

Der Kläger wohnt mit seiner Ehefrau in A Stadt und ist Beamter. Er arbeitet als Dozent an einer Hochschule des Landes Hessen.