BFH vom 15.03.1994
IX R 84/89

Einkommensteuer; Abfindungszahlungen eines Miterben aufgrund einer Teilungsanordnung (§ 16 EStG)

BFH, vom 15.03.1994 - Aktenzeichen IX R 84/89

DRsp Nr. 1997/8584

Einkommensteuer; Abfindungszahlungen eines Miterben aufgrund einer Teilungsanordnung (§ 16 EStG)

Soweit ein Miterbe in der Erbauseinandersetzung mehr an Vermögen erlangt als der Wert seines Erbanteils ausmacht und dafür an andere Miterben Abfindungszahlungen leisten muß, bilden diese für ihn Anschaffungskosten. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Abfindungszahlungen in einer Teilungsanordnung des Erblassers nach § 2048 BGB vorgeschrieben sind. Die Teilungsanordnung tritt insoweit an die Stelle der ansonsten erforderlichen Auseinandersetzungsvereinbarung unter den Miterben.