Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung für das Jahr 2008.
Die 1977 geborene ledige Klägerin wohnte während ihrer Schulzeit bei ihren Eltern in A. Ihre Schule befand sich in B. Nach dem Abitur absolvierte die Klägerin eine Ausbildung. Nach der Beendigung der Ausbildung begann sie das Studium ... in B. Seit 2003 bewohnte die Klägerin gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten, der zunächst auch in B studierte, eine in B angemietete Wohnung. Diese Wohnung bestand laut Mietvertrag aus drei Zimmern und war 75,13 qm groß. Das Mietverhältnis wurde zum 30.04.2008 beendet.
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