Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger in Deutschland in den Streitjahren einen Wohnsitz hatte und deshalb unbeschränkt steuerpflichtig war.
Der Kläger ist Schweizer Staatsbürger. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder, die ... und ... geboren wurden. Ihren Familienwohnsitz verlegten der Kläger und seine Ehefrau im Juli 2000 von A (Deutschland) nach B (Schweiz).
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