BFH vom 28.04.1994
X B 162/94

Einkommensteuer; Lebenslängliche Zahlungen an einen Miterben

BFH, vom 28.04.1994 - Aktenzeichen X B 162/94

DRsp Nr. 1997/8554

Einkommensteuer; Lebenslängliche Zahlungen an einen Miterben

Als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen können ihren Entstehungsgrund auch in einer letztwilligen Verfügung haben. Dies trifft z.B. dann zu, wenn ein überlebender Ehegatte oder ein neben dem Übernehmer des (gesamten) Vermögens erbberechtigter Abkömmling des Erblassers statt seines gesetzlichen Erbteils lediglich Versorgungsleistungen aus dem ihm an sich zustehenden Vermögen erhält. Wird jedoch eine dem Miterben bestehende Ausgleichsforderung durch wertgesicherte lebenslängliche monatliche Zahlungen getilgt, liegt nach den Grundsätzen der steuerrechtlichen Behandlung der Erbauseinandersetzung eine Vermögensumschichtung vor, die steuerrechtlich nicht zu einer dauernden Last führen kann. Dies gilt auch dann, wenn bereits der Erblasser die zeitlich gestreckte Tilgung der Ausgleichsforderung angeordnet hatte.