Die Beteiligten streiten über die Höhe einer Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück.
Alleineigentümerin des Grundstücks X-Straße ... (jetzt: Y-Straße ...) ... A (Amtsgericht A, Grundbuch von A, Blatt ..., später: Blatt ..., jetzt: Blatt ...) wurde gemäß Restitutionsbescheid der Stadt A vom ... 1991 Frau B. Herr C erwarb von Frau B einen 1/3-Anteil an dem Grundstück gemäß notarieller Urkunde des ... Notars Dr. D am ... 1992 (Urkundenrolle Nummer - UR-Nr. -1 Dr. D; nebst Hinweis auf notarielle Urkunden des ... Notars Dr. D vom ... 1991 - UR-Nr. -2 - und vom ... 1991 - UR-Nr. -3 -). Von der hierfür zu zahlenden Gegenleistung des Herrn C entfiel ein Betrag in Höhe von 16.000 DM auf das im Jahr 1953 errichtete, aufstehende Gebäude. Im Jahr 1992 fielen weitere 256 DM als Anschaffungskosten für den Gebäudeteil bei Herrn C an.
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