BFH vom 22.03.1994
IX R 100/91

Einkommensteuer; Verkaufsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung (§ 9 EStG)

BFH, vom 22.03.1994 - Aktenzeichen IX R 100/91

DRsp Nr. 1997/8573

Einkommensteuer; Verkaufsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung (§ 9 EStG)

Löst der Eigentümer eines Mietwohngrundstücks die auf dem Objekt ruhende Belastung ab und zahlt in diesem Zusammenhang eine Vorfälligkeitsentschädigung, so ist diese nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn sie allein durch den Verkauf des Mietwohngrundstücks veranlaßt ist.