Einkommensteuer: Zahlungen aufgrund schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger
FG Hamburg, Urteil vom 05.06.2015 - Aktenzeichen 6 K 32/15
DRsp Nr. 2015/15032
Einkommensteuer: Zahlungen aufgrund schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger
1. Tritt ein Steuerpflichtiger einen Teil seines Anspruchs aus einer betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an seine geschiedene, nicht unbeschränkt steuerpflichtige Ehefrau ab, hat er die Versorgungsleistungen dennoch in voller Höhe zu versteuern. Ein Abzug der aufgrund der Abtretung unmittelbar an die geschiedene Ehefrau geleisteten Zahlungen als negativer Arbeitslohn, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen kommt nicht in Betracht.2. Hierin ist keine eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163AO rechtfertigende sachliche Unbilligkeit zu sehen.