FG Hamburg - Urteil vom 13.11.2003
V 113/99
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Einkommensteuer: Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen

FG Hamburg, Urteil vom 13.11.2003 - Aktenzeichen V 113/99

DRsp Nr. 2004/3309

Einkommensteuer: Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind demjenigen zuzurechnen, der Träger der Rechte und Pflichten aus dem den Zinseinnahmen zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ist. Zinseinnahmen sind einem Steuerpflichtigen dann nicht als Einkünfte zurechenbar, wenn er keine Dispositionsbefugnis über das Rechtsverhältnis hat und ihn die wirtschaftlichen Folgen der Kapitalüberlassung einschließlich des Risikos eines Vermögensverlustes nicht unmittelbar treffen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die einkommensteuerrechtliche Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen.