FG Münster - Urteil vom 15.02.2019
14 K 2122/16 E
Normen:
AO § 129 S. 1;

Einkommensteuerfestsetzung; Festsetzungsänderung

FG Münster, Urteil vom 15.02.2019 - Aktenzeichen 14 K 2122/16 E

DRsp Nr. 2020/4219

Einkommensteuerfestsetzung; Festsetzungsänderung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 129 S. 1;

Tatbestand

Zu entscheiden ist, ob die bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzungen für 2009 bis 2012 noch zu Gunsten der Kläger geändert werden können.

Die miteinander verheirateten Kläger werden für die Streitjahre zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Kläger war in den Streitjahren als leitender Abteilungsarzt der chirurgischen Abteilung in einem Krankenhaus in I-Stadt tätig.