Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob Zinsvergünstigungen aus einem von der Beigeladenen an den Kläger gewährten Arbeitgeberwohnbaudarlehen gem. § 3 Nr. 58 EStG steuerfrei sind.
Der Kläger ist (seit dem xx.xx.xxxx) verheiratet und wurde in den Streitjahren zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Die Eheleute haben ein Kind (geb. am xx.xx.xxxx). Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit für die Beigeladene, die Handwerkskammer A-Stadt, in Höhe von über 50.000 € (2006-2009). Darüber hinaus erzielte der Kläger Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von xxx (2006), xxx (2007), xxx (2008) und xxx (2009).
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