Einkommensteuergesetz: Beschränkte Nachprüfung eines Haftungsbescheids nach § 50a Abs. 5 EStG 1990 auf das Rechtsmittel des Vergütungsgläubigers
FG Hamburg, Urteil vom 07.05.2012 - Aktenzeichen 5 K 89/08
DRsp Nr. 2012/15851
Einkommensteuergesetz : Beschränkte Nachprüfung eines Haftungsbescheids nach § 50a Abs. 5EStG 1990 auf das Rechtsmittel des Vergütungsgläubigers
1. Die für das Steueranmeldungsverfahren nach § 50aEStG 1990 aufgestellten Grundsätze zur Drittanfechtung gelten für das Haftungsverfahren entsprechend.2. Eine materiell rechtskräftig festgesetzte Steuerentrichtungsschuld kann im Wege der Drittanfechtung durch den Vergütungsgläubiger nicht mehr abgeändert werden.3. Der Vergütungsgläubiger kann seine Rechte außerhalb des Steuerentrichtungsverfahrens in dem ihm vorbehaltenen Freistellungs- oder Erstattungsverfahren wahren.4. Diese Verfahrensgrundsätze verstoßen nicht gegen Gemeinschaftsrecht.