A.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung des Klägers im Rahmen eines Managementbeteiligungsprogramms.
I.
1. Die Kläger sind verheiratet und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war seit ... 2005 Vorstandsmitglied der A AG mit Sitz in Hamburg. Mitte 2008 übernahm der Finanzinvestor B die A AG. Mit Beschluss vom 29.08.2008 wurde der Kläger für fünf weitere Jahre ab 01.09.2008 bis 31.08.2013 zum Mitglied des Vorstands bestellt.
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