FG Hamburg - Urteil vom 14.03.2018
3 K 30/16
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1;

Einkommensteuergesetz: Managementbeteiligung - Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Eintritt einer sog. Bad Leaver-Klausel

FG Hamburg, Urteil vom 14.03.2018 - Aktenzeichen 3 K 30/16

DRsp Nr. 2023/338

Einkommensteuergesetz : Managementbeteiligung - Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Eintritt einer sog. Bad Leaver-Klausel

Veräußert ein sog. Bad Leaver seine wesentliche Beteiligung an einer Holding zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 €, weil die Vertragsparteien im Beteiligungsvertrag geregelt haben, dass die Beteiligung des Bad Leavers aufgrund des fehlenden Ertragswerts wertlos ist, wenn ein bestimmtes vorgegebenes jährliches EBITDA nicht mindestens zu 50 % erreicht wird, liegt eine Veräußerung gegen Entgelt im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vor.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

A.

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung des Klägers im Rahmen eines Managementbeteiligungsprogramms.

I.

1. Die Kläger sind verheiratet und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war seit ... 2005 Vorstandsmitglied der A AG mit Sitz in Hamburg. Mitte 2008 übernahm der Finanzinvestor B die A AG. Mit Beschluss vom 29.08.2008 wurde der Kläger für fünf weitere Jahre ab 01.09.2008 bis 31.08.2013 zum Mitglied des Vorstands bestellt.