Die Beteiligten streiten über die Kindergeldberechtigung für die Kinder A und B sowie über die Frage, an wen das Kindergeld ggf. auszuzahlen ist.
Der Kläger und die Beigeladene, beide polnische Staatsangehörige, sind die leiblichen Eltern der Kinder A, geboren am ..., und B, geboren am .... Der Kläger und die Beigeladene waren und sind nicht miteinander verheiratet. Der freizügigkeitsberechtigte Kläger hat seinen alleinigen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg, die Beigeladene hat ihren alleinigen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in C, Polen.
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