Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26.07.2017 – 1 K 2510/14 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für die Streitjahre 2009, 2010 und 2012 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Der Kläger bezieht seit dem 01.10.2003 wegen Berufsunfähigkeit Versorgungsleistungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung (Versorgungswerk).
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