FG München - Urteil vom 09.07.2015
15 K 3325/14
Normen:
EStG § 21;

Einkommensteuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses mit einer Lebensgefährtin (nahestehende Person)

FG München, Urteil vom 09.07.2015 - Aktenzeichen 15 K 3325/14

DRsp Nr. 2015/17060

Einkommensteuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses mit einer Lebensgefährtin (nahestehende Person)

1. Die Lebensgefährtin ist eine nahestehende Person des Vermieters i. S. d. Rspr. zur einkommensteuerlichen Anerkennung von Vertragsverhältnissen. 2. Weder Überzahlungen durch Mieter noch der Verweis auf „mögliche”, noch nicht einmal zahlenmäßig genau zugeordnete Überzahlungen entsprechen dem, was zwischen fremden Dritten im Mietverhältnis üblich ist. 3. Es steht den Vertragsparteien nicht frei, sich je nach Situation in einem VZ an die vertragliche Grundlage zu halten oder sich im nächsten VZ darüber hinwegzusetzen. 4. Trägt der Vermieter vor, er habe aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten die (teilweise) Nichtzahlung von Mieten toleriert, um das Mietverhältnis zu retten, so ist dies unbeachtlich, wenn nicht gleichzeitig der Mietvertrag angepasst und z. B. Stundungs- oder Ratenvereinbarungen für die Nachzahlung der geschuldeten Mieten getroffen werden.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 21;

Gründe

I.

Streitig ist, ob das zwischen dem Kläger und seiner Lebensgefährtin bestehende Mietverhältnis einkommensteuerlich anzuerkennen ist, und ob hierfür Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können.