Streitig ist die steuerliche Behandlung der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber geleasten PKW.
Die Kläger sind verheiratet und wurden in den Streitjahren antragsgemäß zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) und daneben aus der Beteiligung an einer Gesellschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG.
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