BFH - Urteil vom 29.11.2016
VI R 61/14
Normen:
EStG § 3b Abs. 1, Abs. 2, § 41a Abs. 1; AO § 155 i.V.m. § 167 Abs. 1 Satz 1, § 163;
Fundstellen:
BFHE 256, 102
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 21.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 4246/11

Einkommensteuerliche Behandlung der Vergütung für auch an einem Samstag oder einem Sonntag erbrachter Bereitschaftsdienste

BFH, Urteil vom 29.11.2016 - Aktenzeichen VI R 61/14

DRsp Nr. 2017/3056

Einkommensteuerliche Behandlung der Vergütung für auch an einem Samstag oder einem Sonntag erbrachter Bereitschaftsdienste

Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. des § 3b Abs. 1 EStG.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2013 6 K 4246/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 3b Abs. 1, Abs. 2, § 41a Abs. 1; AO § 155 i.V.m. § 167 Abs. 1 Satz 1, § 163;

Gründe

I.