Einkommensteuerliche Behandlung der von der Landwirtschaftlichen Alterskasse nach dem FELEG zu leistenden Versicherungsbeiträge; Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung
FG Sachsen, Beschluss vom 19.12.2000 - Aktenzeichen 5 V 2500/99
DRsp Nr. 2005/3414
Einkommensteuerliche Behandlung der von der Landwirtschaftlichen Alterskasse nach dem FELEG zu leistenden Versicherungsbeiträge; Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3Finanzgerichtsordnung
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die von der Landwirtschaftlichen Alterskasse nach § 15 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) zu tragenden Beiträge zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen, oder nach § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sind.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die von der Landwirtschaftlichen Alterskasse nach § 15 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) zu tragenden Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen, oder nach § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.