I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Arbeitnehmer des A e.V. Er hat seit Beginn seines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Betriebsvereinbarung über die Beihilfegewährung Anspruch auf eine Beihilfe in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen. Im Streitjahr 2006 bezog der Kläger eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Versorgungsbezüge von der A ... GmbH. Er erhielt Versorgungsbezüge in Höhe von 30.977,87 € und Beihilfeleistungen in Höhe von 2.789,28 €.
Nach § 1 der Beihilferichtlinie des A e.V. werden Beihilfen gewährt an
1."alle Belegschaftsangehörigen (...)"
2."die Versorgungsempfänger (...), bei denen die Zurruhesetzung unmittelbar aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis beim A e.V. (...) erfolgte".
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|