BFH - Urteil vom 24.02.2015
VIII R 43/12
Normen:
EStG 2009 § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a, § 18 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFHE 249, 190
Vorinstanzen:
FG Hamburg , vom 05.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 39/12 104

Einkommensteuerliche Behandlung von Forschungsstipendien

BFH, Urteil vom 24.02.2015 - Aktenzeichen VIII R 43/12

DRsp Nr. 2015/10463

Einkommensteuerliche Behandlung von Forschungsstipendien

Stipendien für an einer Hochschule beschäftigte Wissenschaftler zur Erfüllung einer Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebensunterhalts sind nach § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a EStG 2009 grundsätzlich steuerfrei, wenn sie die zuvor aus einem Beschäftigungsverhältnis bezogenen Einnahmen nicht übersteigen, nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden und der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 5. September 2012 6 K 39/12 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 8. Februar 2012 aufgehoben.

Die Einkommensteuer der Klägerin für 2009 wird unter Abänderung des Einkommensteuerbescheids des Beklagten vom 27. Dezember 2010 unter Ansatz eines um 7.028 € geminderten zu versteuernden Einkommens festgesetzt.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG 2009 § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a, § 18 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.