BFH - Urteil vom 06.08.2019
VIII R 22/17
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7;
Fundstellen:
BB 2020, 348
BFH/NV 2020, 134
BStBl II 2020, 92
DStR 2019, 2680
DStRE 2020, 114
FR 2021, 1040
FamRZ 2020, 289
FuR 2020, 187
ZEV 2020, 120
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 22.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3189/17

Einkommensteuerliche Behandlung von Zinsen wegen der Stundung des Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht

BFH, Urteil vom 06.08.2019 - Aktenzeichen VIII R 22/17

DRsp Nr. 2019/18057

Einkommensteuerliche Behandlung von Zinsen wegen der Stundung des Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht

Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür einen fälligen Zahlungsanspruch, so führt die Verzinsung dieses Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.11.2017 - 3 K 3189/17 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.