FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.03.2022
13 K 13065/21
Normen:
EStG § 17 Abs.1 S. 1; EStG § 17 Abs. 4 S. 1;

Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus einer Beteiligung im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2022 - Aktenzeichen 13 K 13065/21

DRsp Nr. 2023/13130

Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus einer Beteiligung im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

EStG § 17 Abs.1 S. 1; EStG § 17 Abs. 4 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung eines Verlusts nach § 17 Einkommensteuergesetz - EStG - aus einer Beteiligung.

Die Klägerin ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft und erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Mit der Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für 2014 wurde - wie schon mit der Feststellungserklärung für 2013 - ein Verlust aus der Beteiligung an der C...(GmbH) in Höhe von xxx € (Stammkapital xxx € und Kontokorrentdarlehn in Höhe von xxx €) gemäß § 17 EStG geltend gemacht. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH vom xx.xx.2014 wurde am xx.xx.2014 mangels Masse abgelehnt und die GmbH am xx.xx.2015 im Handelsregister gelöscht.