Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung eines Verlusts nach § 17 Einkommensteuergesetz - EStG - aus einer Beteiligung.
Die Klägerin ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft und erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Mit der Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für 2014 wurde - wie schon mit der Feststellungserklärung für 2013 - ein Verlust aus der Beteiligung an der C...(GmbH) in Höhe von xxx € (Stammkapital xxx € und Kontokorrentdarlehn in Höhe von xxx €) gemäß § 17 EStG geltend gemacht. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH vom xx.xx.2014 wurde am xx.xx.2014 mangels Masse abgelehnt und die GmbH am xx.xx.2015 im Handelsregister gelöscht.
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