I.
Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob die Aufwendungen für den Schul- und Studienaufenthalt eines Kindes in Schottland als außergewöhnliche Belastungen einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind.
Der Sohn der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war zum Schul- und Studienaufenthalt in Schottland. Der Klägerin entstanden hierfür in den Streitjahren (2002, 2003) Aufwendungen in Höhe von rund 26 000 EUR und 16 000 EUR, die sie als außergewöhnliche Belastungen geltend machte.
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