FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.07.2008
3 K 45/06
Normen:
EStG § 33 ; EStG § 35a Abs. 2 ;

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.07.2008 - Aktenzeichen 3 K 45/06

DRsp Nr. 2008/17287

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem

Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem können nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein vor dem Kauf ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Attest nachgewiesen wird.

Normenkette:

EStG § 33 ; EStG § 35a Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem und für haushaltsnahe Dienstleistungen.