Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die einkommensteuerliche Einordnung der Einkünfte der Kläger aus Stillhaltergeschäften in den Jahren 2006 und 2007 zu unterschiedlichen Einkunftsarten und die Verfassungsmäßigkeit der ggf. aus dieser Einordnung resultierenden Verlustausgleichsbeschränkung.
1. 2. 3. 4.
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