Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin wird nach einer Lohnsteueraußenprüfung (Prüfungsbericht vom 23.3.2012) durch Lohnsteuernachforderungsbescheid vom 3.4.2012 u.a. in Höhe von xx Euro (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für die Jahre 2008 bis 2010 im Zusammenhang mit ihren Arbeitnehmern gewährten geldwerten Vorteilen in Gestalt der Durchführung von sog. "Sensibilisierungswochen" in Anspruch genommen.
Streitig ist, ob die Teilnahme von Arbeitnehmern der Klägerin an einwöchigen Seminaren ("Sensibilisierungswoche") als Zuwendung mit Entlohnungscharakter zu qualifizieren ist.
Die Klägerin hatte bereits mit Schreiben vom 12.10.2010 den Beklagten um Auskunft über die lohnsteuerliche Behandlung des Angebots, insbesondere der Sensibilisierungswoche, im Rahmen eines "Demografieprojekts" ersucht. Hierüber kam es zu dem unter dem Aktenzeichen
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