Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages für einen PKW.
Der Kläger ist mit der Klägerin verheiratet und wurde für das Streitjahr getrennt veranlagt. Er Kläger erzielte als Versicherungsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seine Versicherungsvertretung befand sich in der Sch.Str. in D.. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der A. - Hotel- und Gaststättenschule D. gGmbH.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|