Bei der Einkommensteuerveranlagung 1994 ist streitig, ob das nach dem Umzug der Kläger von Deutschland nach Frankreich ausbezahlte Weihnachtsgeld für eine Tätigkeit in der Schweiz zeitanteilig in Deutschland steuerpflichtig ist.
Die 1936 und 1940 geborenen Kläger sind verheiratet. Sie wohnten bis September 1994 in ... B. und zogen zum 01. Oktober 1994 nach ... Elsaß um. Jeder der beiden Kläger ist Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in F... Der Kläger ist als Chemiker bei einem Pharmakonzern ... angestellt. Sein Arbeitslohn betrug im Jahr 1994 insgesamt 133.383 SFr. Hierin ist das mit der Lohnzahlung für November 1994 am 25. November 1994 als 13. Monatsgehalt ausgezahlte Weihnachtsgeld enthalten.
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