Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Beteiligten streiten um die Steuerpflicht einer Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers des Klägers im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes.
Die Kläger sind Ehegatten und werden beim beklagten Finanzamt Dachau (Finanzamt - FA -) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger ist Diplom-Ingenieur der Nachrichtentechnik. Er war von 1987 bis Mitte 2007 bei der Firma X GmbH (GmbH) mit Sitz in M. beschäftigt, zuletzt als "Executive Director of Sales and Marketing for EMEA". Er war Prokurist und Betriebsleiter in Deutschland, seine Zuständigkeit erstreckte sich auch auf Europa, den Mittleren Osten und Afrika. Die X GmbH ist eine 100%-Tochter der X (LLC) mit Sitz in den USA.
Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde am 29. Juni 2007 sowohl von der GmbH, als auch von der LLC außerordentlich sowie ordentlich gekündigt. Der Kläger setzte sich gegen die Kündigungen der LLC sowie die außerordentliche Kündigung der GmbH erfolgreich gerichtlich zur Wehr.
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