Die Körperschaftsteueränderungsbescheide 2006, 2007 und 2008, jeweils vom 23. Oktober 2012, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. April 2014 werden dahingehend abgeändert, dass die Körperschaftsteuer auf xxx.xxx € (2006), xxx.xxx € (2007) und xxx.xxx € (2008) herabgesetzt wird.
2.Die Änderungsbescheide über den Gewerbesteuermessbetrag 2006, 2007 und 2008 jeweils vom 23. Oktober 2012, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. April 2014 werden dahingehend abgeändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag auf xxx.xxx € (2006), xxx.xxx € (2007) und xxx.xxx € (2008) herabgesetzt wird.
3.Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 28 v. Hundert und der Beklagte zu 72 v. Hundert.
4.Die Revision wird zugelassen.
5. 6.
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