FG München - Urteil vom 02.07.2020
10 K 416/19
Normen:
EStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Einkommensteuerrechtlich relevantes Ansetzen eines Rabatt-Freibetrags für Stromdeputat

FG München, Urteil vom 02.07.2020 - Aktenzeichen 10 K 416/19

DRsp Nr. 2024/5096

Einkommensteuerrechtlich relevantes Ansetzen eines Rabatt-Freibetrags für Stromdeputat

Rabatt-Freibetrag nach § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG für Stromdeputat - Änderungsmöglichkeit bezüglich bestandskräftigen Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Voraussetzung Rechtserheblichkeit der neuen Tatsache - Nachträgliche Änderung der Verwaltungsauffassung

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide der Jahre 2013 bis 2016 nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) zu korrigieren sind.