FG München - Urteil vom 27.10.2022
10 K 3292/18
Normen:
EStG § 33 Abs. 1;

Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Mieterhöhung infolge behindertengerechter Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

FG München, Urteil vom 27.10.2022 - Aktenzeichen 10 K 3292/18

DRsp Nr. 2023/13973

Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Mieterhöhung infolge behindertengerechter Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid 2013 vom 26. Februar 2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. Dezember 2018 wird dahingehend abgeändert, dass der Steuerfestsetzung im Rahmen der Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb eine verdeckte Gewinnausschüttung nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens i.H.v. 6.884 € anstatt i.H.v. 7.000 € zugrunde gelegt wird und die Einkommensteuer entsprechend herabgesetzt wird.

Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 26. Februar 2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. Dezember 2018 wird dahingehend abgeändert, dass der Steuerfestsetzung im Rahmen der Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb eine verdeckte Gewinnausschüttung nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens i.H.v. 6.945 € anstatt i.H.v. 7.000 € zugrunde gelegt wird und die Einkommensteuer entsprechend herabgesetzt wird.

Die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer 2013 und 2014 wird dem Beklagten übertragen. Der Beklagte teilt den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mit; nach Rechtskraft der Entscheidung sind die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. 4.