FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.12.2015
5 K 58/12
Normen:
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 15 Nr. 2;
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 1008
ZEV 2016, 590
ZEV 2016, 7

Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer zwischen Mutter und Kindern vereinbarten Unterbeteiligungsgesellschaft

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.12.2015 - Aktenzeichen 5 K 58/12

DRsp Nr. 2016/5187

Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer zwischen Mutter und Kindern vereinbarten Unterbeteiligungsgesellschaft

Die steuerrechtliche Anerkennung einer zwischen Mutter und Kindern vereinbarten Unterbeteiligungsgesellschaft (hier GbR) kann daran scheitern, dass die Gesellschaft von vornherein so befristet vereinbart wird, dass die schenkweise bedachten Kinder bei Beendigung der Unterbeteiligung noch minderjährig sind und zudem der Vertrag hinsichtlich der Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz nicht vollzogen wird.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 180 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 15 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine zwischen den minderjährigen Kindern (B, C, D) an einem GbR-Anteil ihrer Mutter (A) vereinbarte Unterbeteiligung steuerlich anzuerkennen ist.

Mit Vertrag vom November 1992 wurde die X GbR gegründet, die eine Windkraftanlage betreibt. Im Rahmen eines Gesellschafterwechsels ist die Klägerin A seit Januar 1995 zu einem Drittel an dieser Gesellschaft beteiligt.