FG Düsseldorf - Urteil vom 07.11.2008
12 K 4479/07 E
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4;
Fundstellen:
EFG 2009, 324

Einkommensteuerrechtliche Bewertung einer Befugnis zur privaten Nutzung eines Dienstwagens - Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch; Unschädlichkeit; Geringfügige Abweichungen

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2008 - Aktenzeichen 12 K 4479/07 E

DRsp Nr. 2009/10574

Einkommensteuerrechtliche Bewertung einer Befugnis zur privaten Nutzung eines Dienstwagens - Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch; Unschädlichkeit; Geringfügige Abweichungen

Differenzen zwischen eingetragenen Streckenlängen und Kilometerständen von insgesamt 14 km an 2 Tagen und Abweichungen der Streckenlängen von den Ergebnissen eines Routenplaners mit einer Quote von 1.5 % führen nicht zur Verwerfung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs und zur Anwendung der 1 %-Regelung.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4;

Tatbestand:

Die Kläger wurden als Eheleute für 2003 - 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann erzielte als Geschäftsführer der Firma "A" GmbH (GmbH) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.