FG Hessen - Urteil vom 22.08.2019
10 K 1143/14
Normen:
AO § 140;

Einkommenstuerrechtliche Berücksichtigung von Verlusten aus Beteiligung an einer Gesellschaft unter Berücksichtigung eines Doppelbesteuerungsabkommens

FG Hessen, Urteil vom 22.08.2019 - Aktenzeichen 10 K 1143/14

DRsp Nr. 2022/15329

Einkommenstuerrechtliche Berücksichtigung von Verlusten aus Beteiligung an einer Gesellschaft unter Berücksichtigung eines Doppelbesteuerungsabkommens

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 31. Januar 2013 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 9. Mai 2014 dahingehend geändert, dass steuerfreie gewerbliche Einkünfte in Höhe von ./. 3.952 € für Zwecke des Progressionsvorbehalts bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32b Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden. Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 140;

Tatbestand

Streitig zwischen den Beteiligten ist die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Beteiligung an einer A unter Berücksichtigung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern in der im Streitjahr geltenden Fassung (Bundessteuerblatt - BStBl - I 1959, 1022; DBA Lux).