BFH, Urteil vom 02.05.2000 - Aktenzeichen IX R 99/97
DRsp Nr. 2000/8367
Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen
Das Vermieten eines in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs ohne Sonderleistungen des Vermieters ist regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit, sondern führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1EStG.