FG Niedersachsen - Urteil vom 18.02.2011
4 K 237/08
Normen:
EStG § 15 Abs. 2;

Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Vermietung an Prostituierte; Vermietung; Prostituierte; Einkünfte; Gewerbebetrieb

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2011 - Aktenzeichen 4 K 237/08

DRsp Nr. 2011/11334

Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Vermietung an Prostituierte; Vermietung; Prostituierte; Einkünfte; Gewerbebetrieb

1. Überlässt ein Stpfl. Wohnungen entweder direkt oder durch Zwischenschaltung von Mittelsmännern Frauen, damit diese in den Wohnungen der Prostitution nachgehen können, so werden gewerbliche Einkünfte erzielt. 2. Holt der Stpfl. die Tageseinnahmen täglich oder doch mehrmals in der Woche von den Frauen ab, ist es nicht erforderlich, dass weitere Tätigkeiten wie z. B. der Ausschank von Getränken hinzutreten müssen, um zu einer gewerblichen Tätigkeit zu gelangen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2;

Tatbestand: