FG Niedersachsen - Urteil vom 15.08.2013
10 K 241/12
Normen:
EStG § 35 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
BB 2013, 2454

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Steuerermäßigung gemäß § 35 EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.08.2013 - Aktenzeichen 10 K 241/12

DRsp Nr. 2013/22138

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Steuerermäßigung gemäß § 35 EStG

Zu den Intentionen des Gesetzgebers bei Schaffung des § 35 EStG. Dem Wortlaut des mit JStG 2008 geänderten § 35 EStG ist nicht mit Sicherheit zu entnehmen, ob bei der Ermittlung der Einkünfte ein horizontaler bzw. vertikaler Verlustausgleich vorzunehmen ist. Der mutmaßliche gesetzgeberische Wille beinhaltet sowohl einen horizontalen als auch einen vertikalen Verlustausgleich. Mit dem Wortlaut des Gesetzes ist dieser mutmaßliche Wille indes nicht in vollem Umfang vereinbar.

Normenkette:

EStG § 35 Abs. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrages nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) streitig.